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Treitschke GmbH
Äußere Dresdner Str. 12
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Tel.: 0375 - 27 21 59-0
Fax: 0375 - 27 21 59-25
hcs@treitschke-zwickau.de
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Allgemeine Geschäftsbedingung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil A:
Allgemeiner Teil:
Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch, telefonisch, per Brief, per Telefax, per E-Mail oder durch
persönlichen Kontakt mit der Firma HCS Treitschke GmbH übermittelten Bestellungen durch Kunden.
Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB’s oder kundenseitige
Bestimmungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag des Kunden durch die HCS Treitschke GmbH angenommen
wurde. Die HCS Treitschke GmbH nimmt den Auftrag an, indem dem Kunden entweder eine Auftragsbestätigung
(per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt oder die bestellte Ware ausgeliefert wird.
(2) In Prospekten, Anzeigen, der Homepage oder vergleichbaren Medien der HCS Treitschke GmbH enthaltende
Angaben sind – auch bezüglich der Preisangaben – unverbindlich.
Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Zahlungen haben grundsätzlich innerhalb von 28 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen.
Die HCS Treitschke GmbH behält sich das Recht vor, nur mittels Vorauskasse oder per Nachnahme zu liefern.
(3) Verzugszinsen werden in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung
eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass die Firma HCS Treitschke GmbH einen
höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit, dieser nachzuweisen, dass der geltend
gemachte Verzugsschaden nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
Lieferfristen
(1) Liefertermine oder - fristen sind – soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden,
unverbindlich.
(2) Der Beginn einer schriftlich als verbindlich zugesagten Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware übergeben wurde oder die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist bzw. zwecks Versendung das Unternehmen des Verkäufers verlassen
hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf ihn über.
Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die der HCS Treitschke GmbH gleich
aus welchen Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, Eigentum der HCS Treitschke GmbH
(Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter (insbesondere: Gerichtsvollzieher) auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum
der HCS Treitschke GmbH hingewiesen und die HCS Treitschke GmbH ist unverzüglich zu benachrichtigen, damit
diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der HCS Treitschke GmbH die in
diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der
Kunde.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die HCS Treitschke GmbH
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
Rechte des Kunden bei Mängeln
(1) Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem
Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder die Verwendung allgemein, oder hat er nicht die Eigenschaften, leistet die
HCS Treitschke GmbH grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache.
(2) Mehrfache Lieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nachlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den
Kaufpries angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) In den Fällen von Nachlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die
gezogene Nutzung zu leisten.
Beanstandungen
Reklamationen aufgrund von Preis – und/oder Mengendifferenzen, Transportschäden, Zustellverzögerungen u.ä.
sind der HCS Treitschke GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Haftungsbegrenzung
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache
Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
insbesondere aus Verzug , sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt
nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten.
Rückgabe der Ware
(1) Ein Warenumtausch für Hygieneartikel ist ausgeschlossen. Im Übrigen kann ein Warenumtausch nur nach
entsprechender Vereinbarung erfolgen. Die Rechte aus Gewährleistung oder verbraucherschützenden Regelungen
(z.B. Fernabsatzverträge) bleiben hiervon unberührt.
(2) Die Kosten für die Rücknahme trägt – soweit dies gesetzlich zulässig ist – der Kunde.
Die Rücknahme setzt voraus, dass die Ware unbeschädigt, ungebraucht, funktionsfähig, vollständig und in
einwandfreiem Zustand ist sowie sich in der Originalverpackung befindet. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen
kann die HCS Treitschke GmbH eine Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe erheben.
Die Einwilligungserklärung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Teilnahme/ Nichtteilnahme an der Verbraucherschlichtung
Die HCS Treitschke GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle des
Fachverbandes für Orthopädie und Rehatechnik verhandelt werden.
Teil B: Besonderer Teil (mietweise Überlassung von Hilfsmitteln)
Geltung der Bedingungen von Teil B
Die mietweise Überlassung des Hilfsmittels an den Kunden erfolgt aufgrund der nachstehenden
Geschäftsbedingungen.
Pflichten der HCS Treitschke GmbH
(1) Die HCS Treitschke GmbH überlässt das Hilfsmittel für die vereinbarte Mietzeit. Sie wird den Mietgegenstand in
einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen übergeben sowie den Kunden in
die Handhabung des Hilfsmittels einweisen.
(2) Die HCS Treitschke GmbH hat den Mietgegenstand während der Mietzeit in gebrauchsfähigem Zustand zu
erhalten.
Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungs-, sachgemäß und pfleglich zu
behandeln sowie die Nutzung durch Dritte zu verhindern.
(2) Der Kunde hat den Mietgegenstand gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer zu schützen. Der Abschluss von
entsprechenden Versicherungen wird empfohlen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Treitschke jede Beschädigung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen,
unabhängig davon, ob diese auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Kunden oder dritten Personen zu
vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten oder nicht in betriebssicheren Zustand befindlichen Hilfsmittels ist
unzulässig. Bei Beschädigung durch Dritte ist der Firma Treitschke unverzüglich ein Schadensprotokoll mit Namen
und Anschrift des Schädigers zu übermitteln.
(4) Adress- und Namensänderungen sowie die Ausfuhr des Hilfsmittels in das Ausland sind der Firma Treitschke
unverzüglich mitzuteilen. Darüber hinaus ist die HCS Treitschke GmbH unverzüglich zu unterrichten, sobald die
medizinischen Gründe für die Verwendung des Hilfsmittels entfallen.
Haftung
(1) Der Kunde haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
und nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch auftreten. In diesen Fällen hat der Kunde die entstandenen Schäden auf
eigene Kosten durch die Firma HCS Treitschke GmbH beseitigen zu lassen.
(2) Der Kunde haftet für alle Schäden, die daraus entstehen, dass das Hilfsmittel durch Dritte genutzt oder nicht
hinreichend gegen Diebstahl oder Feuer gesichert ist.
(3) Der Kunde haftet für den Verlust des Mietgegenstandes, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die
der Kunde zu vertreten hat. Im Übrigen haftet der der Kunde für eine ordnungsgemäße, ggf. trockene
Unterbringung des Hilfsmittels.
(4) Der Kunde oder seine Erben haften für Schäden, die der HCS Treitschke GmbH dadurch entstehen, dass sie nicht
rechtzeitig gemäß §5 Absatz 4 Satz 2 dieser Bedingungen informiert wurde.
(5) Die Firma Treitschke übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch eintreten, dass der Mietgegenstand
nicht bestimmungsgemäß oder sachgerecht verwendet wurde.
Gewährleistung
(1) Die Firma HCS Treitschke GmbH leiste Gewähr für die Güte und Funktionsfähigkeit des Hilfsmittels im Rahmen
der gesetzlichen Gewährleistung.
(2) Offensichtliche Mängel müssen der Firma Treitschke unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen
nach Lieferung mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind unverändert zur Besichtigung durch die
Firma Treitschke bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die in Satz 1 geregelten Bestimmungen schließt jede
Gewährleistung aus.
Reparaturen
(1) Sämtliche Reparaturen sind von der HCS Treitschke GmbH oder einer von ihr beauftragten Person oder Firma
auszuführen. Der Mietgegenstand darf weder vom Kunden noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert
werden.
(2) Die Firma Treitschke stellt dem Kunden für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden
Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihr dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Kunde ebensowenig
von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, soweit die Beschädigung oder der
Verlust von ihm zu vertreten sind. In diesen Fällen hat der Kunde die Reparaturkosten zu tragen.
Kündigung
Die HCS Treitschke GmbH ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde den Mietgegenstand
unsachgemäß gebraucht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung der Firma Treitschke
überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von einer Woche nicht
bezahlt.
(2) Im Falle der fristlosen Kündigung hat die Firma Treitschke das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich
zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 2 Werktagen zurückgebracht, so hat die Firma
Treitschke das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Kunden abholen zu lassen.
Teil C:
Besonderer Teil (Berücksichtigung der Mitgliedschaft des Kunden in der Gesetzlichen Krankenkasse
oder der Privaten Krankenversicherung)
Gesetzliche Krankenkassen
(1) Soweit eine gesetzliche Krankenkasse als Kostenträger in Betracht kommt, gelten die mit den Kassen
ausgehandelten Rahmen- bzw. Dienstleistungsverträge. Soweit erforderlich, erstellt die Firma Treitschke einen
Kostenvoranschlag zur Einreichung bei der Krankenkasse.
(2) Der Kunde übernimmt alle Kosten selbst, die von der Kasse nicht erstattet werden. Die Höhe der von der Kasse
nicht gedeckten Kosten werden entweder von der Krankenkasse oder von der Firma Treitschke nachgewiesen,
sobald die Entscheidung der Kasse vorliegt. Maßgebend sind insoweit die zwischen der HCS Treitschke GmbH und
der Krankenkasse vereinbarten Mietpreise bzw. die üblichen Preise.
(3) Der Auftrag gilt nur unter der Bedingung, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder die Kosten vom
Kunden selbst bezahlt werden.
(4) Regelungen, die die Firma Treitschke durch Versorgungsverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen
geschlossen hat, können diese allgemeinen Geschäftsbedingungen modifizieren.
Private Krankenversicherung
Das unter dem Punkt Gesetzliche Krankenkasse Vereinbarte gilt nicht, sofern der Kunde privat krankenversichert ist.
Die Leistungen erfolgen dann ausschließlich aufgrund eines privaten Auftrages. Dem Kunden bleibt es überlassen,
Kostenerstattungsansprüche gegen seine Versicherung geltend zu machen. Die Wirksamkeit des Auftrages und die
Fälligkeit der Vergütung werden hierdurch nicht berührt.